Fliesenleger

Ratgeber

Naturstein verlegen lassen, Fliesenleger oder Steinmetz?

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Einen Boden oder eine Wand aus Naturstein verlegen zwei Handwerke, der Fliesenleger und der Steinmetz. Für Fliesen und Platten aus Marmor, Granit oder Kalkstein können Sie beide fragen. Treppenstufen, Fassaden und Grabmale gehören zur Ausbildung des Steinmetzes. Ob ein Betrieb Erfahrung mit Naturstein hat, zeigen Referenzen und seine Fragen zu Stein, Kleber und Fugen.

Fliesenleger-Betriebe Ende 2025
48.857 Betriebe
Zentralverband des Deutschen Handwerks, Betriebsstatistik 2025, Stand 31. Dezember 2025
Natursteinfliesen sind dünn bis
12 Millimeter
Fliesen und Platten, Aufmaß und Abrechnung von Naturwerksteinarbeiten, Stand 19. Juni 2020
Eigene Regeln für Natursteinfliesen
seit 2016
Fliesen und Platten, Aufmaß und Abrechnung von Naturwerksteinarbeiten, Stand 19. Juni 2020
Fliesenleger verlegt große beige Kalksteinplatten im Flur in ein Bett aus grauem Fliesenkleber
Einen Boden oder eine Wand aus Naturstein verlegen zwei Handwerke, der Fliesenleger und der Steinmetz. Für Fliesen und Platten aus Marmor, Granit oder Kalkstein können Sie beide fragen. Treppenstufen, Fassaden und Grabmale gehören zur Ausbildung des Steinmetzes. Ob ein Betrieb Erfahrung mit Naturstein hat, zeigen Referenzen und seine Fragen zu Stein, Kleber und Fugen. Bild: KI generiert.

Zwei Handwerke verlegen Naturstein

Für Naturstein ist nicht ein einzelnes Handwerk zuständig. Das Gesetz über das Handwerk führt eine Liste der Handwerke, für die ein Betrieb eine Zulassung braucht. Darin stehen zwei passende Berufe. Der eine heißt Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, der andere Steinmetz und Steinbildhauer. Einen solchen Betrieb darf nur führen, wer bei der Handwerkskammer in der Handwerksrolle steht. Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis der Betriebe, das jede Kammer führt.

Ende 2025 waren in Deutschland 48.857 Fliesenleger-Betriebe eingetragen und 4.550 Steinmetzbetriebe. Das zeigt die Betriebsstatistik des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Fliesenleger-Betriebe gibt es also mehr als zehnmal so viele wie Steinmetzbetriebe.

Bei einem Boden aus Natursteinfliesen entscheidet nicht das Material, wen Sie fragen. Entscheidend ist die Arbeit, die Sie vergeben wollen. Wer noch zwischen echtem Stein und Feinsteinzeug in Steinoptik schwankt, klärt das am besten vor der ersten Anfrage.

Was der Steinmetz außer Böden aus Naturstein macht

Die Ausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer dauert drei Jahre. Der Steinmetz lernt, Rohblöcke zu spalten, Platten zu sägen und Oberflächen von Hand und mit Maschinen zu bearbeiten. Zur Ausbildung gehört ausdrücklich auch, Bodenbeläge und Fliesen aus Naturstein zu verlegen. Dazu kommen Treppen, Fassaden, Denkmale und Grabanlagen sowie das Instandhalten alter Bauwerke.

Der Fliesenleger trägt die Platten schon im Namen seines Handwerks. Sein Fachverband heißt Fachverband Fliesen und Naturstein und gibt eigene Merkblätter für Beläge aus Stein und Keramik heraus. Werkstücke nach Maß aus einem Block oder einer Rohplatte fertigt dagegen der Steinmetz.

Für welche Arbeit mit Naturstein Sie den Fliesenleger oder den Steinmetz fragen.
Arbeit mit NatursteinWen Sie fragen
Boden oder Wand mit Natursteinfliesen belegenFliesenleger oder Steinmetz
Mosaik aus Naturstein im Bad verlegenFliesenleger
Treppenstufen aus Naturstein einbauenSteinmetz
Werkstück nach Maß aus Block oder Rohplatte anfertigenSteinmetz
Fassade aus Natursteinplatten befestigenSteinmetz
Alten Natursteinboden abschleifen und auffrischenSteinmetz
Grabmal oder Denkmal aus SteinSteinmetz

Für Naturstein gelten eigene Verlegeregeln

Für Arbeiten mit Naturstein gibt es ein eigenes Regelwerk, die Regeln für Natursteinarbeiten. Seit 2016 gelten sie auch für Natursteinfliesen, also für dünne Fliesen bis 12 Millimeter Dicke. Vorher galten für diese Fliesen dieselben Regeln wie für Keramik. Die aktuelle Fassung stammt von September 2023 und regelt das Bearbeiten von Naturstein und das Verlegen von Fliesen, Platten und Werkstücken.

Für Sie zählt vor allem eine Regel daraus. Unterschiede in Farbe und Maserung sind bei Stein aus demselben Steinbruch ausdrücklich erlaubt. Eine einzelne Musterplatte zeigt deshalb nur die Richtung und ist keine Zusage für die ganze Lieferung. Wer eine bestimmte Optik will, muss das vor dem Auftrag schriftlich vereinbaren.

So erkennen Sie Erfahrung mit Naturstein

Die Handwerksrolle zeigt, dass ein Betrieb sein Handwerk selbstständig ausüben darf. Ob er oft Naturstein verlegt, zeigt sie nicht. Das erfahren Sie im Gespräch, und dafür helfen fünf Fragen.

  1. Fragen Sie nach Referenzen mit Naturstein, am besten mit Fotos oder einer Adresse, die Sie ansehen können.
  2. Fragen Sie, welchen Kleber der Betrieb nimmt. Er muss vom Hersteller ausdrücklich für Naturstein freigegeben sein.
  3. Fragen Sie, ob er Ihre Steinsorte kennt. Ohne Erfahrung mit der Sorte gehört eine Probe mit dem Kleber dazu, damit sich nichts verfärbt.
  4. Fragen Sie, ob die Platten kalibriert sind, also maschinell auf genaue Maße gebracht. Nur solche Platten bis 60 Zentimeter Kantenlänge gehören ins dünne Kleberbett.
  5. Fragen Sie, wann er verfugt. Die Fugen sollen möglichst 14 Tage offen bleiben, bis der Kleber darunter trocken ist.

Ein Betrieb mit Erfahrung prüft auch den Boden unter dem Stein. Nach den Regeln muss er Sie warnen, wenn der Boden feucht ist oder Bewegungsfugen fehlen. Das sind elastische Fugen, die Spannungen im Boden aufnehmen. Ihre Lage legt der Planer fest, also etwa der Architekt. Bei einer Fußbodenheizung muss er warnen, wenn das Protokoll zum Aufheizen des Estrichs fehlt.

Betriebe für Naturstein in Ihrer Nähe prüfen

In diesem Verzeichnis tragen einige Betriebe Naturstein oder Stein im Namen. Die Einträge stammen aus OpenStreetMap, einer freien Weltkarte, die Freiwillige pflegen. Ob ein Betrieb wirklich Naturstein verlegt, in der Handwerksrolle steht oder gut arbeitet, prüft das Verzeichnis nicht.

Das prüfen Sie selbst in wenigen Schritten. Die Handwerkskammer Ihrer Region sagt Ihnen, ob ein Betrieb in der Handwerksrolle steht. Der Betrieb kann Ihnen außerdem seine Handwerkskarte zeigen. Der Fachverband Fliesen und Naturstein bietet auf seiner Internetseite eine eigene Betriebssuche an.

  • Eintragung in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer erfragen
  • Handwerkskarte zeigen lassen
  • Referenzen mit Naturstein ansehen
  • Mindestens zwei Angebote mit derselben Anfrage einholen

Was im Angebot für Naturstein stehen sollte

Ein Angebot für Naturstein sollte die Arbeitsschritte nennen, die bei diesem Material dazukommen. Erst dann können Sie zwei Angebote vergleichen. Was diese Schritte im Preis ausmachen, steht im Ratgeber dazu, was Naturstein verlegen kostet.

  • Der Kleber mit Namen und dem Hinweis, dass er für Naturstein freigegeben ist.
  • Die Verlegeart, mit dünnem Kleberbett nur für kalibrierte Platten und sonst einem dickeren Bett.
  • Eine Probe mit Kleber und Stein, wenn der Betrieb die Sorte noch nicht kennt.
  • Das Verfugen als eigener Termin, weil die Fugen möglichst 14 Tage offen bleiben.
  • Die Bewegungsfugen mit Lage und Anzahl.
  • Die Reinigung nach dem Verlegen, ohne saure Mittel auf Kalkstein und Marmor.

Häufige Fragen

Darf ein Fliesenleger Naturstein verlegen?

Ja, ein Fliesenleger verlegt Fliesen und Platten aus Naturstein. Sein Handwerk heißt offiziell Fliesen-, Platten- und Mosaikleger. Für Natursteinfliesen gelten seit 2016 die Regeln für Natursteinarbeiten, und die kennt ein erfahrener Betrieb.

Verlegt ein Steinmetz auch Natursteinböden?

Ja, ein Steinmetz lernt in seiner Ausbildung, Bodenbeläge und Fliesen aus Naturstein zu verlegen. Dazu kommen Treppen, Fassaden, Denkmale und Grabanlagen. Für einen Natursteinboden können Sie also auch einen Steinmetzbetrieb fragen.

Wer schleift einen alten Marmorboden ab?

Für einen alten Marmorboden ist meist ein Steinmetz die richtige Adresse. Oberflächen bearbeiten und alte Bauwerke instand halten gehört zu seiner Ausbildung. Lassen Sie sich trotzdem Referenzen für genau diese Arbeit zeigen.

Zeigt die Handwerksrolle, ob ein Betrieb Erfahrung mit Naturstein hat?

Nein, die Handwerksrolle zeigt nur, dass ein Betrieb sein Handwerk selbstständig ausüben darf. Ob er oft mit Naturstein arbeitet, zeigen Referenzen. Auch seine Antworten zu Kleber, Plattendicke und Fugen verraten viel.

Sind Farbunterschiede zwischen Natursteinplatten ein Mangel?

Nein, Farbunterschiede zwischen Natursteinplatten aus demselben Steinbruch sind ausdrücklich erlaubt. Eine Musterplatte zeigt nur die Richtung, nicht die ganze Lieferung. Wer eine bestimmte Optik will, muss sie vor dem Auftrag schriftlich vereinbaren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Anlage A HwO, Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 1 HwO, selbständiger Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin (StmStbAusbV), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. DIN 18332:2023-09 Naturwerksteinarbeiten, Normbeschreibung und Anwendungsbereich, baunormenlexikon.de,
  5. Aufmaß und Abrechnung von Naturwerksteinarbeiten: Verlegung von Natursteinfliesen seit 2016 unter DIN 18332, Fachmedium Fliesen und Platten, Rudolf Müller Medien,
  6. Bautechnische Information 2.1 Naturwerkstein: Fußbodenbeläge, innen (Stand März 2009), Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV),
  7. ZDH Betriebsstatistik 2025, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetriebe, Anlage A, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH),
  8. Merkblätter des Fachverbands Fliesen und Naturstein, Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt, auch das Bild auf der Startseite. Name, Adresse und Kontaktdaten der Fliesenleger stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der nicht zu Fliesenlegern passt, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.