Nutzungsbedingungen
Umfang und Grenzen der Angaben in diesem Verzeichnis.
- Betreiber
- MADE-WITH.AI LTD
- Stand
- 12. September 2026
Zweck des Verzeichnisses
Dieses Verzeichnis führt öffentlich zugängliche Angaben zusammen und ordnet sie nach Ort und Leistung. Es vermittelt keine Aufträge, empfiehlt keinen Betrieb und prüft keine Qualifikation, soweit die Seite das nicht ausdrücklich ausweist.
Keine Gewähr für die Angaben
Die Angaben stammen aus fremden Quellen und können veraltet oder unvollständig sein. Verbindlich ist immer die Auskunft des Betriebs selbst. Fehlende Angaben bleiben leer, statt geschätzt zu werden.
Fehler melden Sie über das Kontaktformular. Wir korrigieren belegte Fehler und weisen den Stand der Daten auf jeder Seite aus.
Rechte an den Inhalten
Die Herkunft der Daten und ihre Lizenz nennt die Seite Quellen und Methodik. Eigene Texte, Aufbereitungen und Auswertungen dieses Verzeichnisses sind urheberrechtlich geschützt.
Notdienst-Einsätze
Anders als bei einem Rohrbruch oder einem Schlüsseldienst-Einsatz ist ein klassischer Notdienst im Fliesenlegerhandwerk untypisch. Der häufigste dringende Fall ist eine undichte Stelle im Duschbereich, durch die Wasser hinter die Fliese und in den Untergrund eindringt. Verlangt ein Betrieb dafür einen Eiligkeitszuschlag, gilt wie bei jedem anderen Gewerk: Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor überteuerten Notdiensten. Lassen Sie sich den Preis vor Beginn der Arbeiten bestätigen, auch bei einem dringenden Schaden.
Dieses Verzeichnis vermittelt keine Notdienst-Einsätze, verhandelt keine Preise und haftet nicht für das Angebot eines einzelnen Betriebs. Wirkt eine Forderung nach dem Einsatz überhöht, hilft die zuständige Verbraucherzentrale weiter. Auffällige Angebote melden Sie über das Kontaktformular.
Meister- und Sachkundenachweis
Das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk steht als Nummer 42 in Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig. Seit der Novelle der Handwerksordnung 2020 braucht ein Betrieb dafür grundsätzlich einen Meisterbrief, eine Ausnahmebewilligung oder einen eingetragenen technischen Betriebsleiter mit dieser Qualifikation. Betriebe, die vor der Novelle bereits zulassungsfrei am Markt waren, dürfen unter Bestandsschutz weiterarbeiten, auch ohne Meisterbrief.
Dieses Verzeichnis prüft die Eintragung in die Handwerksrolle, den Meisterbrief oder den Bestandsschutz eines Betriebs nicht selbst. Die Angaben stammen aus offenen Quellen und Registern, siehe Quellen und Methodik. Verbindlich ist der Nachweis, den der Betrieb auf Nachfrage vorlegt. Lassen Sie sich vor der Auftragserteilung Meisterbrief, Ausnahmebewilligung oder Bestandsschutz-Nachweis zeigen.