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Fliesenleger beauftragen in sieben Schritten

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Einen Fliesenleger beauftragen Sie in sieben Schritten. Sie suchen Betriebe in der Nähe, prüfen die Eintragung bei der Handwerkskammer und bitten alle mit derselben Anfrage um ein Angebot. Dann lassen Sie ausmessen, vergleichen die Angebote, schließen den Vertrag schriftlich und nehmen die fertige Arbeit gemeinsam ab. Wer überweist, bekommt 20 Prozent der Arbeitskosten über die Steuer zurück.

Widerruf bei Vertrag zu Hause
14 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch, gesetze-im-internet.de, Stand 4. Oktober 2026
Zeit für Mängel am Haus
5 Jahre nach der Abnahme
Verbraucherzentrale Bundesverband, Stand 3. Februar 2026
Steuerbonus auf Arbeitskosten
20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr
Einkommensteuergesetz, gesetze-im-internet.de, Stand 4. Oktober 2026
Fliesenleger und Hausbesitzer stehen vor der Sanierung gemeinsam im alten Bad und sehen sich die Fliesenwand an
Einen Fliesenleger beauftragen Sie in sieben Schritten, vom Ausmessen bis zur Abnahme. Bild: KI generiert.

Die sieben Schritte zum Fliesenleger im Überblick

Ein neues Bad, ein Fliesenboden in der Küche oder ein gefliester Balkon kosten schnell mehrere tausend Euro. Wer dabei ein paar Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, vergleicht Preise fair, vermeidet Streit über Zusatzkosten und behält seine Rechte, wenn später ein Mangel auftaucht.

Vom ersten Anruf bis zur fertigen Fläche
  1. 1. Betriebe in der Nähe suchen

    Notieren Sie mehrere Fliesenleger aus Ihrer Umgebung und fragen Sie Bekannte nach Erfahrungen.

  2. 2. Eintragung prüfen

    Fragen Sie bei der Handwerkskammer nach, ob der Betrieb als Fliesenleger in der Handwerksrolle steht.

  3. 3. Dieselbe Anfrage an alle schicken

    Maße, Fliesenformat, Muster, Zustand des Bodens und gewünschter Zeitraum gehören hinein.

  4. 4. Vor Ort ausmessen lassen

    Ein seriöser Fliesenleger schaut sich Boden und Wände an, bevor er einen Preis nennt.

  5. 5. Angebote vergleichen

    Vergleichen Sie Zeile für Zeile, nicht nur die Summe unten.

  6. 6. Vertrag schriftlich schließen

    Arbeit, Termin und Preis gehören auf Papier oder in eine E-Mail.

  7. 7. Gemeinsam abnehmen

    Prüfen Sie die fertige Fläche zusammen mit dem Fliesenleger und halten Sie Mängel schriftlich fest.

Einen Fliesenleger in Ihrer Nähe finden und prüfen

Fragen Sie zuerst in Ihrer Umgebung. Ein Fliesenleger aus dem Ort spart Anfahrt, und Nachbarn oder Bekannte können Ihnen sagen, ob er sauber und pünktlich gearbeitet hat. Auf den Ortsseiten dieses Portals finden Sie Fliesenleger mit Adresse. Geprüft haben wir die Betriebe nicht.

Prüfen Sie deshalb selbst, ob der Betrieb Fliesen legen darf. Seit dem 14. Februar 2020 braucht ein Fliesenleger wieder die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer. Wie Sie das prüfen und was die Handwerkskarte verrät, steht im Ratgeber Meisterbetrieb erkennen.

Fragen Sie früh an. Ende 2025 standen in Deutschland 48.857 Fliesenlegerbetriebe in den Handwerksrollen, 6,6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Weniger Betriebe heißen oft längere Wartezeiten. Wer im Frühjahr ein neues Bad will, fragt am besten schon im Winter.

Was in die Anfrage an den Fliesenleger gehört

Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn alle Betriebe dieselbe Arbeit anbieten. Schicken Sie deshalb allen dieselbe Anfrage. Die Verbraucherzentrale rät, mehrere Angebote mit genau beschriebenen Leistungen und Materialien einzuholen.

  • Die Maße jeder Fläche, am besten mit einer einfachen Skizze, dazu Fenster, Türen, Wanne und Dusche.
  • Das Format der Fliese und das Verlegemuster, etwa 30 mal 60 Zentimeter im Halbverband.
  • Was unter den alten Fliesen liegt und ob die alten Fliesen herunter sollen.
  • Ob eine Fußbodenheizung im Boden liegt.
  • Wer die Fliesen kauft, Sie selbst oder der Fliesenleger.
  • Der gewünschte Zeitraum und bis wann das Bad wieder benutzbar sein muss.

Ob Sie die Fliesen selbst kaufen oder über den Betrieb beziehen, macht beim Ärger mit dem Material einen großen Unterschied. Die Vor- und Nachteile erklärt der Ratgeber zu Fliesen selbst kaufen.

Ausmessen und Angebot vom Fliesenleger

Vor einem verbindlichen Preis sollte der Fliesenleger die Räume sehen. Er prüft, ob der Boden eben und trocken ist, ob die Wände tragen und wie viele Ecken, Rohre und Kanten er bearbeiten muss. Ein Preis ohne Besichtigung ist meist nur eine grobe Schätzung.

Für einen Kostenvoranschlag dürfen Betriebe nur dann Geld verlangen, wenn Sie das vorher ausdrücklich vereinbart haben. Im Angebot sollte jede Arbeit mit Menge und eigenem Preis stehen: Untergrund vorbereiten, Abdichtung, Verlegen, Verfugen, Silikon, Sockel, Anfahrt und Entsorgung. Was die einzelnen Zeilen kosten und worauf Sie beim Vergleich achten, erklärt der Ratgeber zu den Kosten des Fliesenlegers.

Den Vertrag mit dem Fliesenleger schriftlich schließen

Die Verbraucherzentrale rät, Umfang, Termin und Preis verbindlich und am besten schriftlich festzuhalten. Ein unterschriebenes Angebot oder eine E-Mail mit Ihrer Zusage reicht dafür. Ein Festpreis schützt Sie am besten vor Mehrkosten, weil der Betrieb ihn nicht überschreiten darf.

Unterschreiben Sie den Vertrag bei sich zu Hause, etwa direkt nach der Besichtigung, steht Ihnen meist ein Widerrufsrecht zu. Sie können den Vertrag dann innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss.

Zahlen müssen Sie erst nach der Abnahme. Vorher darf der Fliesenleger Abschläge verlangen, aber nur für Arbeit, die schon fertig ist. Eine Anzahlung für Arbeit, die noch nicht begonnen hat, sieht das Gesetz nicht vor. Soll der Betrieb teure Fliesen für Sie vorab bestellen, schreiben Sie in den Vertrag, wann Sie dafür zahlen.

Was während der Arbeit des Fliesenlegers gilt

Findet der Fliesenleger beim Abschlagen der alten Fliesen einen feuchten Estrich oder einen schiefen Boden, muss er Sie darauf hinweisen. Dasselbe gilt für Material, das Sie selbst gestellt haben und das erkennbar fehlerhaft ist. Lassen Sie sich solche Hinweise schriftlich geben und entscheiden Sie dann, wie es weitergeht.

Wollen Sie während der Arbeit etwas ändern, etwa ein anderes Format oder eine zusätzliche Wand, lassen Sie sich den Preis dafür vorher nennen. Was nicht im Vertrag steht, kostet extra.

Kommt der Betrieb nicht zum vereinbarten Termin, setzen Sie ihm schriftlich eine Frist. Ein bis zwei Wochen sind nach Auskunft der Verbraucherzentrale im Regelfall angemessen.

Abnahme, Zahlung und Mängel beim Fliesenleger

Ist die Arbeit fertig, nehmen Sie sie gemeinsam mit dem Fliesenleger ab. Mit der Abnahme bestätigen Sie, dass die Arbeit im Großen und Ganzen in Ordnung ist. Ab dann ist die Rechnung fällig, und ab dann läuft die Zeit für Mängel: 5 Jahre bei Arbeiten am Haus, 2 Jahre bei kleinen Reparaturen.

Schreiben Sie Mängel, die Sie sehen, ins Protokoll. Nur dann behalten Sie für diese Mängel Ihr Recht auf Nachbesserung. Bis der Mangel behoben ist, dürfen Sie in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten zurückhalten. Worauf Sie bei der Prüfung achten, steht im Ratgeber zur Abnahme der Fliesenarbeiten. Zeigt sich ein Mangel erst später, setzen Sie dem Betrieb eine Frist zur Nachbesserung.

Zum Schluss die Steuer: Überweisen Sie die Rechnung, und tragen Sie die Arbeitskosten in Ihre Steuererklärung ein. Das Finanzamt zieht 20 Prozent davon von Ihrer Steuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Hilfe bei Streit bieten die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern.

Häufige Fragen

Wie viele Angebote sollte ich von Fliesenlegern einholen?

Holen Sie für Fliesenarbeiten mehrere Angebote ein, so rät es die Verbraucherzentrale. Schicken Sie allen Fliesenlegern dieselbe Anfrage mit Maßen, Format, Muster und Zustand des Bodens. Nur dann können Sie die Angebote Zeile für Zeile vergleichen.

Muss ich einen Vertrag mit dem Fliesenleger schriftlich schließen?

Nein, ein Vertrag mit dem Fliesenleger gilt auch mündlich. Die Verbraucherzentrale rät aber, Umfang, Termin und Preis verbindlich und am besten schriftlich festzuhalten. Ein unterschriebenes Angebot oder eine E-Mail mit Ihrer Zusage reicht.

Kann ich einen Auftrag an den Fliesenleger widerrufen?

Ja, wenn Sie den Vertrag mit dem Fliesenleger bei sich zu Hause geschlossen haben, steht Ihnen meist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, eine Begründung brauchen Sie nicht. Bei einem Vertrag im Büro des Betriebs gibt es dieses Recht nicht.

Darf der Fliesenleger eine Anzahlung verlangen?

Eine Anzahlung für Arbeit, die noch nicht begonnen hat, sieht das Gesetz nicht vor. Der Fliesenleger darf Abschläge für Arbeit verlangen, die schon fertig ist, mit einer Aufstellung, die Sie prüfen können. Soll er teure Fliesen vorab für Sie kaufen, regeln Sie die Zahlung dafür im Vertrag.

Was tun, wenn der Fliesenleger nicht kommt?

Kommt der Fliesenleger nicht zum vereinbarten Termin, setzen Sie ihm schriftlich eine Frist. Ein bis zwei Wochen sind nach Auskunft der Verbraucherzentrale im Regelfall angemessen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen anderen Betrieb beauftragen, etwa bei der Verbraucherzentrale.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Stand 3. Februar 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 312b: Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 355: Widerrufsrecht, Frist 14 Tage, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 632a: Abschlagszahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 640: Abnahme, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 641: Fälligkeit der Vergütung und Zurückbehaltung bei Mängeln, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 634a: Verjährung der Mängelansprüche, 2 und 5 Jahre, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Einkommensteuergesetz, Paragraf 35a: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Wiedereinführung der Meisterpflicht seit 14. Februar 2020, Handwerkskammer Bremen,
  10. Betriebsbestand im Handwerk nach Berufen 2025, Anlage A, Bundesgebiet, Zentralverband des Deutschen Handwerks,
  11. Praxis Recht: Kundenseitig gestelltes Material (Stand 9. Juli 2021), Zentralverband des Deutschen Handwerks,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt, auch das Bild auf der Startseite. Name, Adresse und Kontaktdaten der Fliesenleger stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der nicht zu Fliesenlegern passt, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.