Ihre Rechte bei Mängeln an Fliesenarbeiten
Ein Mangel liegt vor, wenn die Fliesen nicht so verlegt sind, wie es vereinbart oder üblich ist. Typische Mängel sind Kanten, die über die Nachbarfliese hinausragen, ungleiche oder rissige Fugen, lose Fliesen und eine Dusche, in der das Wasser stehen bleibt. Für solche Fehler haben Sie Rechte, aber in einer festen Reihenfolge.
1. Mangel melden
Schriftlich, mit Fotos und genauer Beschreibung, wo der Fehler ist.
2. Frist setzen
Der Fliesenleger bekommt eine angemessene Frist, um den Mangel zu beheben.
3. Nachbesserung abwarten
Er darf selbst entscheiden, ob er ausbessert oder neu verlegt, und zahlt alles dafür.
4. Weitere Rechte nutzen
Bleibt er untätig, dürfen Sie einen anderen Betrieb holen, weniger zahlen, Schadensersatz verlangen oder bei schweren Mängeln vom Vertrag zurücktreten.
So melden Sie den Mangel an den Fliesen
Melden Sie den Mangel schriftlich, per Brief oder E-Mail, damit Sie später beweisen können, dass und wann Sie ihn gemeldet haben. Beschreiben Sie, was Sie sehen, nicht, was die Ursache sein könnte. Statt "der Kleber ist falsch" schreiben Sie "im Flur lösen sich drei Fliesen vor der Küchentür". Die Ursache zu finden ist Sache des Fliesenlegers.
- Ort des Mangels, etwa Raum, Wand und Reihe.
- Was Sie sehen: Riss, überstehende Kante, lose Fliese, Wasser steht.
- Fotos mit Datum, bei Kanten mit einem Lineal oder einer Münze daneben.
- Eine Frist mit festem Datum, bis wann der Betrieb den Mangel behebt.
- Den Hinweis, dass Sie sich weitere Rechte vorbehalten.
Die Verbraucherzentrale hält eine Frist von ein bis zwei Wochen im Regelfall für angemessen. Größere Arbeiten, etwa eine Dusche neu abdichten, brauchen mehr Zeit. Setzen Sie die Frist dann entsprechend länger.
Was der Fliesenleger bei der Nachbesserung tun muss
Verlangen Sie die Reparatur, darf der Fliesenleger wählen, wie er den Mangel beseitigt. Er kann einzelne Fliesen tauschen, Fugen neu ziehen oder die ganze Fläche neu verlegen. Alle Kosten dafür trägt er: Anfahrt, Arbeit und Material.
Ablehnen darf er die Nachbesserung nur, wenn sie unverhältnismäßig teuer wäre, gemessen an dem, was sie Ihnen bringt. Eine minimal schiefe Fuge rechtfertigt keinen kompletten Neubau des Bades. Dann bleibt Ihnen, weniger zu zahlen.
Wichtig für alte Mängel: Haben Sie einen Mangel schon bei der Abnahme gekannt und nicht ins Protokoll geschrieben, können Sie dafür keine Nachbesserung mehr verlangen. Was bei der Abnahme zählt, erklärt der Ratgeber zur Abnahme der Fliesenarbeiten.
Wenn der Fliesenleger nicht nachbessert
Lässt der Fliesenleger die Frist ungenutzt verstreichen, dürfen Sie den Mangel von einem anderen Betrieb beheben lassen und ihm die nötigen Kosten in Rechnung stellen. Sie dürfen von ihm sogar einen Vorschuss für diese Kosten verlangen. Eine Frist brauchen Sie nicht, wenn er die Reparatur ernsthaft verweigert, wenn sie fehlgeschlagen ist oder wenn sie Ihnen nicht zuzumuten ist.
Statt einen anderen Betrieb zu holen, können Sie auch weniger zahlen. Bei schweren Mängeln dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten, bei Schäden, etwa an Möbeln durch auslaufendes Wasser, Schadensersatz verlangen. Welcher Weg sich lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie zurücktreten oder hohe Summen fordern, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin oder einem Anwalt für Baurecht.
Haben Sie den Mangel schriftlich gemeldet und eine Frist gesetzt?
Ist die Frist abgelaufen, ohne dass der Betrieb repariert hat?
Ja. Lassen Sie den Mangel von einem anderen Betrieb beheben und fordern Sie die Kosten vom ersten zurück.
Noch nicht. Warten Sie die Frist ab und dokumentieren Sie, ob sich der Betrieb meldet.
Hat der Betrieb die Reparatur ernsthaft verweigert?
Dann brauchen Sie keine Frist mehr. Halten Sie die Weigerung schriftlich fest und lassen Sie sich beraten.
Nein. Melden Sie den Mangel zuerst schriftlich und setzen Sie eine Frist.
Wie lange Sie Mängel an Fliesen melden können
Für Mängel an Arbeiten am Haus, etwa ein neu gefliestes Bad, haben Sie 5 Jahre ab der Abnahme Zeit. Bei kleinen Reparaturen, etwa einzelnen getauschten Fliesen, sind es 2 Jahre. Hat der Betrieb einen Mangel absichtlich verschwiegen, gilt eine längere Frist.
Nach der Abnahme müssen Sie beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Fotos, das Abnahmeprotokoll und Ihre schriftliche Meldung sind deshalb viel wert. Bis der Mangel behoben ist, dürfen Sie in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten von der Rechnung zurückhalten, wenn Sie noch nicht alles bezahlt haben.
Risse, die erst Monate später auftauchen, haben oft ihre Ursache im Boden darunter. Ob dann der Fliesenleger einstehen muss, erklärt der Ratgeber zu Rissen in Fliesen und Fugen.
Hilfe, wenn Sie sich mit dem Fliesenleger streiten
Streiten Sie darüber, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, hilft ein Sachverständiger. Die Handwerkskammern bestellen und vereidigen Sachverständige für das Handwerk, auch für das Fliesenlegen. Sein Gutachten kostet Geld, klärt aber, ob ein Mangel vorliegt und wer ihn verursacht hat.
Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern vermitteln zwischen Ihnen und dem Betrieb. Daneben gibt es die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung in Kehl.
Häufige Fragen
Wie reklamiere ich Mängel beim Fliesenleger richtig?
Mängel reklamieren Sie beim Fliesenleger schriftlich, per Brief oder E-Mail, mit Fotos, genauer Beschreibung und einer Frist mit Datum. Die Verbraucherzentrale hält ein bis zwei Wochen im Regelfall für angemessen. Beschreiben Sie, was Sie sehen, nicht die vermutete Ursache.
Darf der Fliesenleger entscheiden, wie er einen Mangel behebt?
Ja, der Fliesenleger darf wählen, ob er den Mangel ausbessert oder die Fläche neu verlegt. Die Kosten für Anfahrt, Arbeit und Material trägt er selbst. Ablehnen darf er nur, wenn die Reparatur unverhältnismäßig teuer wäre.
Was kann ich tun, wenn der Fliesenleger nicht nachbessert?
Bessert der Fliesenleger innerhalb Ihrer Frist nicht nach, dürfen Sie einen anderen Betrieb beauftragen und die Kosten vom ersten zurückverlangen, auch als Vorschuss. Sie können stattdessen weniger zahlen oder bei schweren Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Lassen Sie sich vorher beraten.
Wie lange habe ich Gewährleistung auf Fliesenarbeiten?
Für Fliesenarbeiten am Haus, etwa ein neu gefliestes Bad, haben Sie 5 Jahre ab der Abnahme Gewährleistung. Bei kleinen Reparaturen sind es 2 Jahre. Hat der Betrieb einen Mangel absichtlich verschwiegen, gilt eine längere Frist.
Darf ich bei Mängeln an den Fliesen Geld zurückhalten?
Ja, bei Mängeln an den Fliesen dürfen Sie in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten zurückhalten, bis der Mangel behoben ist. Kostet die Reparatur 400 Euro, behalten Sie 800 Euro ein. Den Rest der Rechnung sollten Sie bezahlen.
