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Abnahme der Fliesenarbeiten richtig prüfen

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Bei der Abnahme prüfen Sie die fertige Fläche gemeinsam mit dem Fliesenleger und schreiben jeden Mangel ins Protokoll. Achten Sie auf Fugen, Kanten, hohl klingende Fliesen, Silikon und den Ablauf in der Dusche. Mit der Abnahme wird die Rechnung fällig, und die 5 Jahre für Mängel beginnen. Mängel, die Sie kennen und nicht notieren, können Sie später kaum noch verlangen.

Zeit für Mängel ab der Abnahme
5 Jahre
Bürgerliches Gesetzbuch, gesetze-im-internet.de, Stand 4. Oktober 2026
Einbehalt bei Mängeln
das Doppelte der Reparaturkosten
Bürgerliches Gesetzbuch, gesetze-im-internet.de, Stand 4. Oktober 2026
Frist für die Nachbesserung
in der Regel 1 bis 2 Wochen
Verbraucherzentrale Bundesverband, Stand 3. Februar 2026
Person prüft einen neu gefliesten Boden mit Wasserwaage und Taschenlampe im Streiflicht
Bei der Abnahme prüfen Sie die fertige Fläche gemeinsam mit dem Fliesenleger und schreiben jeden Mangel ins Protokoll. Achten Sie auf Fugen, Kanten, hohl klingende Fliesen, Silikon und den Ablauf in der Dusche. Mit der Abnahme wird die Rechnung fällig, und die 5 Jahre für Mängel beginnen. Mängel, die Sie kennen und nicht notieren, können Sie später kaum noch verlangen. Bild: KI generiert.

Was bei der Abnahme der Fliesenarbeiten passiert

Mit der Abnahme sagen Sie dem Fliesenleger, dass seine Arbeit im Großen und Ganzen in Ordnung ist. Das klingt nach einer Formsache, ändert aber vier Dinge auf einmal. Deshalb lohnt es sich, dafür eine halbe Stunde einzuplanen und die Fläche bei gutem Licht anzusehen.

  • Die Rechnung wird fällig. Vor der Abnahme muss der Fliesenleger nur auf Abschläge für fertige Arbeit warten.
  • Die Zeit für Mängel beginnt. Bei Arbeiten am Haus, etwa einem neu gefliesten Bad, sind das 5 Jahre.
  • Die Beweislast wechselt. Nach der Abnahme müssen Sie beweisen, dass ein Mangel vorliegt, vorher musste der Betrieb seine fehlerfreie Arbeit belegen.
  • Das Risiko geht auf Sie über. Bis zur Abnahme trägt der Fliesenleger die Gefahr, wenn die Fläche beschädigt wird, danach Sie.

So prüfen Sie Fliesen und Fugen bei der Abnahme

Sie brauchen dafür kein Fachwissen, nur gutes Licht und etwas Zeit. Eine Taschenlampe, flach über den Boden gehalten, zeigt Kanten und Unebenheiten, die Sie im normalen Licht übersehen. Gehen Sie Raum für Raum vor und machen Sie Fotos.

  1. Fugen: Sind sie gleich breit, gerade und voll gefüllt, ohne Löcher und Risse? Übliche Fugen bei Fliesen sind 2 bis 8 Millimeter breit.
  2. Kanten: Liegen die Fliesen bündig, oder ragt eine Kante über die Nachbarfliese hinaus? Fahren Sie barfuß oder mit der flachen Hand darüber.
  3. Oberfläche: Gibt es Kratzer, abgeplatzte Ecken oder Reste von Kleber und Fugenmörtel?
  4. Klang: Klopfen Sie mit dem Fingerknöchel oder einem Holzstiel auf die Fliesen. Ein hohler Klang ist ein Hinweis, mehr dazu unten.
  5. Silikon: Sind alle Fugen an Wanne, Dusche, Ecken und Boden geschlossen und glatt?
  6. Dusche: Gießen Sie einen Eimer Wasser aus. Läuft es vollständig zum Ablauf, oder bleiben Pfützen stehen?
  7. Abschlüsse: Sitzen Sockel, Schienen und Kanten an Türen und Treppen fest?
  8. Reste: Bekommen Sie übrig gebliebene ganze Fliesen für spätere Reparaturen?

Ein hohler Klang heißt nicht automatisch, dass etwas falsch ist. Das Prüfinstitut ISH aus Dortmund schreibt, dass Hohlstellen grundsätzlich kein Mangel sind, solange die Fliesen nicht klappern und die Fugen nicht reißen. Als ausreichend gilt dort, wenn etwa zwei Drittel der Fliesenfläche gleichmäßig verklebt sind. Ob ein hohler Klang später Schaden anrichtet, entscheidet im Streitfall ein Sachverständiger.

Mängel im Abnahmeprotokoll festhalten

Schreiben Sie jeden Mangel, den Sie sehen, ins Protokoll, mit Ort und kurzer Beschreibung, etwa "Flur, dritte Reihe von der Tür, Kante steht über". Setzen Sie dazu den Satz, dass Sie sich Ihre Rechte wegen dieser Mängel vorbehalten. Das ist wichtig: Nehmen Sie die Arbeit ab, obwohl Sie einen Mangel kennen, und behalten sich nichts vor, verlieren Sie für diesen Mangel Ihr Recht auf Nachbesserung.

Beide unterschreiben das Protokoll mit Datum, jeder bekommt eine Kopie. Fotos legen Sie dazu. Mit dem Datum beginnt die Zeit, in der Sie Mängel melden können.

Bis die notierten Mängel behoben sind, dürfen Sie einen Teil der Rechnung zurückhalten. Angemessen ist in der Regel das Doppelte dessen, was die Reparatur voraussichtlich kostet. Kostet das Nachbessern 300 Euro, halten Sie 600 Euro zurück. Den Rest überweisen Sie, damit Ihnen später niemand vorwirft, Sie hätten gar nicht gezahlt.

Für die Reparatur setzen Sie eine Frist. Die Verbraucherzentrale hält ein bis zwei Wochen im Regelfall für angemessen. Was gilt, wenn der Betrieb nicht kommt, erklärt der Ratgeber zu Mängeln an Fliesenarbeiten.

Darf ich die Abnahme der Fliesenarbeiten verweigern?

Ja, aber nur bei wesentlichen Mängeln. Wegen unwesentlicher Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern. Ein leicht ungleichmäßiger Fugenstrich ist meist unwesentlich. Eine Dusche, in der das Wasser stehen bleibt, oder Fliesen, die sich lösen, sind es nicht. Im Zweifel nehmen Sie ab und schreiben den Mangel ins Protokoll.

Achtung bei einer Frist: Setzt Ihnen der Fliesenleger nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und Sie reagieren nicht, gilt die Arbeit als abgenommen. Bei Privatkunden gilt das nur, wenn der Betrieb Sie zusammen mit der Aufforderung schriftlich oder per E-Mail auf diese Folge hingewiesen hat. Wollen Sie nicht abnehmen, antworten Sie innerhalb der Frist und nennen Sie mindestens einen Mangel.

Abnehmen oder nicht?

Sehen Sie einen Mangel an den Fliesen?

Ja

Stört er die Nutzung, etwa stehendes Wasser oder lose Fliesen?

Ja

Verweigern Sie die Abnahme schriftlich, nennen Sie den Mangel und setzen Sie eine Frist zur Reparatur.

Nein

Nehmen Sie ab, schreiben Sie den Mangel ins Protokoll und behalten Sie das Doppelte der Reparaturkosten zurück.

Nein

Nehmen Sie ab, unterschreiben Sie das Protokoll mit Datum und überweisen Sie die Rechnung.

Wann ein Sachverständiger bei der Abnahme hilft

Bei einem teuren Bad oder wenn Sie und der Fliesenleger über einen Mangel streiten, hilft ein Blick von außen. Die Handwerkskammern bestellen und vereidigen Sachverständige für das Handwerk, auch für das Fliesenlegen. Ein Sachverständiger kostet Geld, kann aber klären, ob ein Mangel vorliegt und wer ihn verursacht hat.

Kommen Sie mit dem Betrieb nicht weiter, bieten die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern Hilfe an, ebenso die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl. Wie ein Auftrag von Anfang an gut läuft, steht im Ratgeber zum Fliesenleger beauftragen.

Häufige Fragen

Was muss ich bei der Abnahme von Fliesenarbeiten prüfen?

Bei der Abnahme von Fliesenarbeiten prüfen Sie Fugen, Kanten, Oberfläche, Klang, Silikonfugen und den Wasserablauf in der Dusche. Eine Taschenlampe, flach über den Boden gehalten, zeigt überstehende Kanten. Jeden Mangel schreiben Sie mit Ort und Beschreibung ins Protokoll.

Was passiert, wenn ich Fliesenarbeiten trotz Mängeln abnehme?

Nehmen Sie Fliesenarbeiten ab, obwohl Sie einen Mangel kennen, müssen Sie sich Ihre Rechte wegen dieses Mangels im Protokoll vorbehalten. Sonst verlieren Sie dafür Ihr Recht auf Nachbesserung. Mit dem Vorbehalt dürfen Sie außerdem das Doppelte der Reparaturkosten zurückhalten.

Ist eine hohl klingende Fliese ein Mangel?

Eine hohl klingende Fliese ist nicht automatisch ein Mangel. Nach dem Prüfinstitut ISH sind Hohlstellen grundsätzlich unbedenklich, solange die Fliesen nicht klappern und die Fugen nicht reißen. Im Streitfall entscheidet ein Sachverständiger, ob daraus ein Schaden entstehen kann.

Wann beginnt die Gewährleistung für Fliesenarbeiten?

Die Gewährleistung für Fliesenarbeiten beginnt mit der Abnahme. Bei Arbeiten am Haus, etwa einem neu gefliesten Bad, haben Sie dann 5 Jahre Zeit, Mängel zu melden, bei kleinen Reparaturen 2 Jahre. Notieren Sie deshalb das Datum der Abnahme.

Kann eine Abnahme auch ohne meine Unterschrift gelten?

Ja, eine Abnahme kann auch ohne Unterschrift gelten. Setzt Ihnen der Fliesenleger eine angemessene Frist und weist Sie schriftlich auf die Folgen hin, gilt die Arbeit als abgenommen. Das verhindern Sie, indem Sie innerhalb der Frist mindestens einen Mangel nennen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 640: Abnahme, Abnahme durch Fristablauf und Vorbehalt bekannter Mängel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 641: Fälligkeit der Vergütung, Einbehalt des Doppelten der Reparaturkosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 644: Gefahrtragung bis zur Abnahme, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 634a: Verjährung der Mängelansprüche, 2 und 5 Jahre, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Werkvertragsrecht: Abnahme, Fälligkeit und Beweislast nach der Abnahme, IHK Südlicher Oberrhein,
  6. Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Stand 3. Februar 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  7. Hohlklang von Fliesenböden: Mangel oder nicht? (2023), ISH-Institut Dortmund,
  8. Maßtoleranzen bei Fliesen- und Plattenarbeiten: Fugenbreite 2 bis 8 Millimeter (Stand 28. Februar 2022), WEKA Media,
  9. Handwerksordnung, Paragraf 91: Aufgaben der Handwerkskammer, öffentlich bestellte Sachverständige, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von KI

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt, auch das Bild auf der Startseite. Name, Adresse und Kontaktdaten der Fliesenleger stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der nicht zu Fliesenlegern passt, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.