Welche Fugenbreite die Norm für Fliesen vorschreibt
DIN 18352 ist die Norm für Fliesen- und Plattenarbeiten, die aktuelle Fassung stammt von 2019. Sie legt die nötige Fugenbreite bei Fliesen auf 2 bis 8 Millimeter fest, so gibt es der Fachverlag WEKA wieder. Breitere Fugen sind je nach Format, Material und Zweck möglich. Eine feste Breite je Fliesengröße nennt die Norm nicht mehr. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Fliesenleger nach Format und Material.
Die ältere Fassung der Norm hatte die Fugenbreite noch nach Fliesenart und Größe gestaffelt. Ein Regelwerk aus Luxemburg hat diese Staffelung 2003 übernommen und nennt sie bis heute. Für kleine Fliesen bis 10 Zentimeter und für Natursteinmosaik lag sie bei 1 bis 3 Millimetern. Größere gepresste Fliesen bekamen 2 bis 8 Millimeter, Bodenklinker 8 bis 15 Millimeter. Für Großformate ab 60 Zentimetern verlangen die Sachverständigen heute mindestens 3 Millimeter, für gesägten Naturstein empfiehlt der Naturwerkstein-Verband etwa 3 Millimeter bis 60 Zentimeter Kantenlänge und etwa 5 Millimeter darüber.
| Belag | Fugenbreite | Woher die Angabe stammt |
|---|---|---|
| Alle Fliesen, nötige Fuge | 2 bis 8 Millimeter, je nach Format auch breiter | DIN 18352 von 2019, nach WEKA |
| Großformate ab 60 Zentimetern | mindestens 3 Millimeter | Merkblatt Großformate, 2023 |
| Gesägter Naturstein bis 60 Zentimeter | etwa 3 Millimeter | Naturwerkstein-Verband |
| Gesägter Naturstein über 60 Zentimeter | etwa 5 Millimeter | Naturwerkstein-Verband |
| Kleine gepresste Fliesen bis 10 Zentimeter | 1 bis 3 Millimeter | ältere Fassung der Norm |
| Größere gepresste Fliesen | 2 bis 8 Millimeter | ältere Fassung der Norm |
| Natursteinmosaik | 1 bis 3 Millimeter | ältere Fassung der Norm |
| Bodenklinker | 8 bis 15 Millimeter | ältere Fassung der Norm |
Warum Fliesen überhaupt Fugen brauchen
Fugen sind keine Verzierung. Sie gleichen aus, dass keine Fliese exakt gleich groß ist, sie fangen kleine Bewegungen des Bodens auf, und sie geben dem Fugenmörtel Platz, um zu haften. Zu schmale Fugen können diese Aufgaben nicht erfüllen.
Welcher Fugenmörtel in die Fuge kommt, ist eine eigene Frage. Für Duschen und Küchen gibt es neben dem üblichen Zementmörtel auch Fugen aus Kunstharz. Die Unterschiede erklärt der Ratgeber Epoxidharzfuge oder Zementfuge.
Wo Bewegungsfugen im Fliesenbelag hingehören
Neben den normalen Fugen braucht ein Fliesenbelag Bewegungsfugen. Sie gehen durch den ganzen Belag bis auf den Untergrund und werden mit elastischem Material oder einer Schiene geschlossen, nicht mit Fugenmörtel. Dort darf sich der Boden bewegen, ohne dass die Fliesen reißen.
- Fugen, die das ganze Haus in Abschnitte teilen, müssen an derselben Stelle und in derselben Breite durch den Fliesenbelag gehen.
- Große Flächen werden in Felder geteilt. Auf beheiztem Zementestrich nennt der Naturwerkstein-Verband Felder bis 40 Quadratmeter und höchstens 8 Meter Seitenlänge.
- Am Rand endet der Belag mit einer Fuge vor der Wand.
- An Wanne, Dusche, Türzarge und Rohren trennt eine elastische Fuge die Fliesen vom Bauteil.
- An Türdurchgängen und zwischen zwei Heizkreisen gehört eine Fuge hin, weil dort zwei Estrichfelder unterschiedlich arbeiten.
- Elastische Fugen altern. Sie müssen nach einigen Jahren erneuert werden.
Wo die Bewegungsfugen liegen, plant beim Neubau der Architekt. Bei einer Sanierung ohne Architekt übernimmt das der Fliesenleger, und das gehört ins Angebot. Fehlen die Fugen, reißt der Belag oft genau dort, mehr dazu im Ratgeber zu Rissen in Fliesen und Fugen.
Wann DIN 18352 in Ihrem Vertrag gilt
Ob die Norm fest zu Ihrem Vertrag gehört, entscheidet ein Satz im Angebot. Steht dort, dass die VOB/B gilt, ein Regelwerk für Bauverträge, das viele Betriebe in ihr Angebot schreiben, dann gilt die Norm mit allen Regeln zu Fugen und Abrechnung. Bei Privatkunden gilt das Regelwerk aber nur, wenn der Betrieb Ihnen seinen Text vor dem Vertrag zugänglich gemacht hat.
Fehlt der Satz, gilt das normale Recht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Norm ist dann trotzdem nicht bedeutungslos. Sie zeigt, wie ordentliche Fliesenarbeit üblicherweise aussieht. Setzt ein Fliesenleger bei Fliesen von 60 mal 60 Zentimetern Fugen von 1 Millimeter, hat er gegen diese üblichen Regeln verstoßen, auch wenn niemand die Norm erwähnt hat.
Der wichtigste Unterschied für Sie ist die Zeit für Mängel. Mit dem Bauvertrags-Regelwerk sind es am Haus 4 Jahre, wenn nichts anderes vereinbart ist. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind es 5 Jahre ab der Abnahme. Lesen Sie deshalb vor der Unterschrift, welches Recht im Angebot steht, und lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind.
Welche Arbeiten der Fliesenleger extra berechnen darf
Die Norm teilt die Arbeiten in zwei Gruppen. Manche gehören zur Leistung und stecken im Quadratmeterpreis, auch wenn sie im Angebot nicht einzeln stehen. Andere gehören nur dazu, wenn sie ausdrücklich im Angebot stehen, und kosten dann extra. Genau an dieser Grenze entsteht oft Streit über Zusatzrechnungen.
| Arbeit | Steckt im Preis | Kostet extra |
|---|---|---|
| Fliesen um kleine Aussparungen schneiden | bis 0,1 Quadratmeter je Stelle | über 0,1 Quadratmeter je Stelle |
| Fliesen nach dem Verfugen säubern | ja | nein |
| Kanten auf Gehrung schneiden | nein | ja |
| Freie Stufenköpfe an Treppen | nein | ja |
| Boden für Großformate ausgleichen oder schleifen | nein | ja |
| Einen stark verschmutzten Untergrund reinigen | nein | ja |
Für Sie heißt das: Prüfen Sie im Angebot, ob Arbeiten fehlen, die extra kosten, etwa das Ausgleichen des Bodens. Und streichen Sie Zeilen, die eigentlich im Preis stecken. Eine eigene Zeile für das Säubern der Fliesen nach dem Verfugen wäre doppelt berechnet.
So werden Fliesenflächen ausgemessen und abgerechnet
Abgerechnet werden Fliesen nach Quadratmetern, Sockel, Kanten und Schienen nach laufenden Metern. Gemessen wird die verlegte Fläche, nicht die Zahl der gekauften Fliesen. Kleine Aussparungen werden nicht abgezogen, weil das Schneiden darum herum mehr Arbeit macht, als die gesparte Fläche wert ist.
Wo die Grenze liegt, beschreiben Fachquellen unterschiedlich. Das Fachportal Bauprofessor nennt für die heutige Fassung 0,1 Quadratmeter je Aussparung, die ältere Fassung zog erst Öffnungen über 1 Quadratmeter ab. Schreiben Sie deshalb in den Vertrag, wie gemessen wird.
Häufige Fragen
Welche Fugenbreite schreibt DIN 18352 für Fliesen vor?
DIN 18352 nennt in der Fassung von 2019 für Fliesen eine nötige Fugenbreite von 2 bis 8 Millimetern, je nach Format, Material und Zweck auch mehr. Für Großformate ab 60 Zentimetern verlangen die Sachverständigen mindestens 3 Millimeter. Für gesägten Naturstein empfiehlt der Naturwerkstein-Verband etwa 3 bis 5 Millimeter.
Gilt DIN 18352 auch für einen privaten Fliesenauftrag?
Fest vereinbart ist DIN 18352 bei einem privaten Fliesenauftrag nur, wenn der Vertrag die VOB/B nennt, ein Regelwerk für Bauverträge, und Sie den Text vorher bekommen haben. Sonst gilt das normale Recht. Die Norm bleibt dann der Maßstab dafür, wie ordentliche Fliesenarbeit aussieht.
Welche Fliesenarbeiten darf der Fliesenleger extra berechnen?
Extra berechnen darf der Fliesenleger nach der Norm zum Beispiel Gehrungsschnitte, freie Stufenköpfe, das Ausgleichen des Bodens für Großformate und das Schneiden um Öffnungen über 0,1 Quadratmeter. Im Preis stecken dagegen das Säubern der Fliesen nach dem Verfugen und das Schneiden um kleine Aussparungen.
Wie lange kann ich Mängel an Fliesen reklamieren, wenn das Bauvertrags-Regelwerk gilt?
Gilt bei Fliesenarbeiten das Regelwerk für Bauverträge, haben Sie für Mängel am Haus 4 Jahre Zeit, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ohne dieses Regelwerk sind es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch 5 Jahre ab der Abnahme.
Sind Fliesen ganz ohne Fuge möglich?
Nein, Fliesen ganz ohne Fuge sind nicht möglich. Auch Fliesen mit exakt geschliffenen Kanten brauchen nach der Norm mindestens 2 Millimeter Fuge, Großformate mindestens 3 Millimeter. Wer schmaler verlegen lässt, trägt das Risiko für Kanten und Abplatzer selbst.
